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Begriff

Umgangsrecht

Umgangsrecht (handling right), Begriff aus dem Familienrecht (§ 1684 BGB), wonach minderjährige Kinder und Eltern das Recht haben, miteinander in Kontakt zu bleiben, was in besonderen Fällen auf Dritte (Großeltern, Geschwister usw.) ausgedehnt werden kann. →Sorge, elterliche

Mehr zum Thema: Untersuchungsbereicht des Instituts für Demoskopie Allensbach https://www.ifd-allensbach.de/uploads/tx_studies/Abach_Trennungseltern_Bericht.pdf

Überarbeitet am 9. April 2018Autor: Klaus Rudolph